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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Uniwell Deutschland GmbH

§ 1. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Uniwell Deutschland GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Preisliste, soweit die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt.
Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Uniwell Deutschland GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch Uniwell.

§ 2. Lieferungen und Leistungen

Alle Angebote der Uniwell Deutschland GmbH sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

Lieferfristenbeginnen mit dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Kunden abhängig, so beginnt die Frist erst wenn der Kunde seine Mitwirkungsfrist erfüllt hat.

Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin dem Spediteur / Frachtführer übergeben wurde, es sei denn eine anderweitige schriftliche Vereinbarung wurde entsprechend getroffen.

Wird die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren bzw. unverschuldeten Umständen vorübergehend unmöglich oder erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote.
Andere außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten.

§ 3. Abnahme und Gefahrübergang

Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt vom Kunden auf Vollständigkeit und Übereinstimmung gemäß Lieferschein bzw. Rechnung zu prüfen. Wird die Rüge nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitgeteilt, gilt die Abnahme der Lieferung als erteilt.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Produktes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder dessen Beauftragten über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Uniwell verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Halstenbek gemäß der jeweils bei Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Mehrwertsteuer und ggf. andere gesetzliche Abgaben sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungskosten gehen, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, zu Lasen des Kunden.

Zahlungen sind sofort, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht Uniwell ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Uniwell ist berechtigt, ggf. auch trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Für durch Verzug entstandene Kosten und Zinsen ist Uniwell berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von Uniwell nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Uniwell berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Kunden abhängig zu machen, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Zins- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

Alle von Uniwell gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Uniwell.

Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren bleiben im Eigentum von Uniwell. Sie dürfen vom Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Uniwell benutzt werden.

§ 6. Gewährleistungen

Die Uniwell Deutschland GmbH gewährleistet, dass sie von ihr vertriebenen Produkte und Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Allerdings können nach dem gegenwärtigen Stand der Technik Fehler der Software nicht ausgeschlossen werden.

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen, die dabei festgestellten Mängel müssen spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber der Uniwell Deutschland GmbH schriftlich gerügt werden.
Sonstige Mängel hat der Kunde unverzüglich, d.h. spätestens eine Woche nach ihrem Auftreten schriftlich zu rügen.

Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt bzw. gerügt, so gilt die Ware als genehmigt.

Die Uniwell Deutschland GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben der Uniwell Deutschland GmbH schriftlich bestätigt wurden.

Die Uniwell Deutschland GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von im getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:

- betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

Diese Gewährleistungsansprüche gegen die Uniwell Deutschland GmbH beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Uniwell Deutschland GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Uniwell Deutschland GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Uniwell Deutschland GmbH über. Falls die Uniwell Deutschland GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Im Falle der Nachbesserung übernimmt die Uniwell Deutschland GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzteil, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Uniwell Deutschland GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gütigen Servicepreisen der Uniwell Deutschland GmbH berechnet.

Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen der Uniwell Deutschland GmbH zu beachten.

§ 7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Die Uniwell Deutschland GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Uniwell Deutschland GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 8. Haftung

Die Haftung der Uniwell Deutschland GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die Uniwell Deutschland GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.

Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistungen.

§ 9. EG-Einfuhrumsatzsteuer

Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Uniwell Deutschland GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Ware sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Uniwell Deutschland GmbH zu erteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei der Uniwell Deutschland GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.

Jegliche Haftung der Uniwell Deutschland GmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der Uniwell Deutschland GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 10. Allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartnern im Sinne von §.42 AGBG ist Halstenbek. Die Uniwell Deutschland GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertriebspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Uniwell Deutschland GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Uniwell Deutschland GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehung notwendiger Daten.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.

Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Copyright © Uniwell Deutschland GmbH